SPRACHE  
  Olle Kamellen?
  (Herkunft & Bedeutung von Begriffen)
Wachgeld:
Wachgeld, Wachhafer, Wachwaizen, Geld- u. Getreidezins, zur Befreiung vom Wachdienst.


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Wachszinsige
auch: eigne Leute, Hörige, Kurmedige, Köter,
Kossäten, Lassen, Laten, Sonnenkinder.
Der Begriff: Wachszinsige findet sich in mittelalt. Rechtsbüchern und meint Abhängige wie: Leibeigene, Halbfreie etc.



Siehe auch: Beisasss | Besthaupt | Bubenhühner | Büdner | Geiselbauer |
Hagestolz | Hintersitzer | Hörige | Hufe(n) | Wachszinsige |
Waldmiethe:
Waldmiethe, Waldzins, so v.w. Forstmiethe.


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Waldwolle:
Kiefern- und Fichtennadeln enthalten einen woll-ähnlichen Stoff: die Waldwolle.

Sie wird durch Kochen mit Dampf aus den Nadeln gewonnen. Sie dient als Polstermaterial und auch als Spinnstoff.
Wand:
Das Wort Wand ist sehr wahrscheinlich abgeleitet von 'winden'. So bedeutet Wand eigentlich: 'Gewundenes, Geflochtenes', 'Flechtwerk'.

Zurückzuführen ist dies auf die Bauweise, wie sie schon bei den alten Germanen zu finden war:

Zwischen Balkengerüste für Wände wurden 'Fächer' (siehe: Redewendungen: 'unter Dach und Fach') eingebaut. Darin wurden Zweige und Äste eingeflochten (und verwunden) und die Fächer dann mit Lehm zugeschmiert.

Erst die Römer haben die steinerne Mauer (lat. murus) hier eingeführt.


Im Mittelhochd. finden sich z. B. noch die Begriffe: 'wante' = die Wendung, und 'wanten' = drehen.
Wasenmeister
auch: Abdecker, Freiknecht, Fall-, Feld- oder Wasenmeister, Kafiller, Schinder, Wrasenmeister.
Zur Begriffdefinition siehe: Abdecker.

Der Ausdruck 'Wasen' bedeutet wahrscheinlich Rasen.
Er ergibt sich entweder daraus, dass der Wasenmeister vor der Stadt (also quasi auf dem Rasen) wohnt, oder weil er teilweise seine Tätigkeiten (Tierkadaverbearbeitung und -beseitigung , Hinrichtungen von Verbrechern ...) auf dem Rasen ausübte.

Interessant ist auch, dass der Wasenmeister oftmals auch medizinisch tätig wurde. So z. B. als Chirurg. Die Tätigkeiten einerseits als Henker und andererseits als Arzt und Heiler sind nur scheinbar unvereinbar. So erfordern z. B. beide Aufgaben mitunter gute Nerven und Geschick ...

Außerdem muss man auch den fließenden Übergang bei den Aufgaben des Scharfrichters im Mittelalter sehen: Wenn er z. B. jemanden über mehrere Tage immer wieder schwer zu foltern hatte, dann musste der so Malträtierte auch medizinisch versorgt werden.

Beliebt war bei schwerer Folter z. B. das Ausrenken von Gliedern. Hier war natürlich für die Fortsetzung der Folter das Wiedereinrenken der Gliedmaßen durch einen sachkundigen, medizinisch Bewanderten wichtig.

Siehe auch: Schindanger.


Literatur zum Thema:

Sehr viel Interessantes (u. a.) zum Thema Scharfrichter findet sich in:

"Randgruppen der spätmittelalterlichen Gesellschaft",
(Hrsg.: Professor Bernd-Ulrich Hergemöller),
Fahlbusch Verlag Warendorf, Jahr: 2001,
ISBN: 3-925522-20-4

Wegemiet:
Wegemiet, Z. wegen Befreiung von Wegebaufrohnen.

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Weidling:
Ein Weidling ist ein Fischernachen (kleines Boot) des 15. Jh.



Siehe auch: Füst | Hornach | Krack | Naue | Weidling.
Weidpfennig:
Weidhühner u. Weidpfennig, ein Hühner- u. Geldzins wegen Benutzung einer Weide (im MA).


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weiland:
Weiland ist ein alter Ausdruck für damals.

(Heute meist nur noch dichterisch gebraucht).
Weisat:
Weisat, früher eine freiwillige kleinere Gabe in Naturalien (im MA). Zweck?.


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Werthzins:
Werthzins (Wordt-, Worthzins), ein Grundzins vom Areal (Census s. Pensio arearum), das Letztere bei Neubruch;


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Widemgeld:
Widemgeld, ein Geldzins wegen überlassenen Grundeigenthums. Zinsgänse, müssen in der Regel noch im ersten Jahre stehen, doch flügge sein; ihre Arten sind: Go-, Leib-, Martins-, Rauchgänse (s.d. a.); Zinsgetreide (Frumentum censuale), Getreide, welches zum Z. gegeben wird; es begreift alle Arten des Getreides, bes. Zinsgerste u. Zinshafer. Bei Ablieferung des Getreidezinses wird verlangt, daß es Getreide von der letzten Ernte des Zinsgutes vor der Ablieferung, u. da mindestens von Mittelqualität sei. Der Zinshahn muß gewöhnlich ein junger Hahn, jedoch vollkommen flügge u. stark sein, daher man damit auch einen Kampfhahn bezeichnet; bei den Zinshühnern müssen gewöhnlich alle Hennen abgeliefert werden. Zinskäse, bes. Pfingstkäse, sind beim Neubruchzins am gewöhnlichsten; Zinsschweine (Hofschweine, Porcellagium, Frescingagium, Friscingagium, Porcorum consuetudo), müssen in der Regel einjährig abgeliefert werden, so daß sie sogleich zum Mästen aufgestellt, od. da sie zum Küchenzins gehören, allenfalls sogleich in die Küche gebraucht werden können. Zuweilen hat der Zinsherr das Recht das nächste Schwein, d.h. das nächste Schwein nach dem besten, auszuwählen. Die Ablieferung geschieht gewöhnlich zu Petri- od. Maitag, auch zwischen Michaelis u. Martini. Zuweilen müssen die Zinsschweine gemästete sein, wo dann die Ablieferung zu Weihnachten erfolgt u. in der Regel der Zinsherr unter mehren Mastschweinen eines von mittlerer Güte nehmen muß. Zipkorn u. Zipzins, Getreide- u. Geldzins zur Anerkennung der peinlichen Gerichtsbarkeit. C) Das rechtliche Verhältniß des Berechtigten u. Verpflichteten ist im Allgemeinen nach dem Entstehungsgrund der Zinspflicht zu beurtheilen. Dieser ist vornehmlich Vertrag, nächstdem letztwillige Verfügung, Herkommen u. Verjährung. Der Inhalt im Besondern ist aus Weisthümern, Leih- u. Gültbriefen, Zinsbriefen, Heberollen, Grund- u. Zinsbüchern etc. festzustellen. Darnach bestimmt sich bes. die Größe u. die Zeit des Zinses. Die letztere ist bei größern Leistungen gewöhnlich in zwei jährlichen Terminen, Ostern u. Walpurgis od. Michaelis, auch Johannis u. Martini od. Weihnachten, festgesetzt. Die Größe der Leistung ist in der Regel speciell fixirt, bisweilen aber auch, wie bei dem Medumkorn u. Champart (s. oben) auf[646] einen aliquoten Theil der Früchte angewiesen. In diesem Falle sind die Vorschriften über Zehnten (s.d.) zur Anwendung zu bringen; die Naturalien sind immer so, wie sie auf dem zinspflichtigen Gute gewonnen werden, rein u. unvermischt zu entrichten. Bei größeren Rittergütern pflegen die dem Gutsherrn zu leistenden Zinsen, zuweilen in Verbindung mit den Frohnen (s.d.), in eigene, gewöhnlich vor Notar u. Zeugen zwischen dem Zinsherrn u. den Zinsmännern errichtete Urkunden (Zins- u. Frohnregister) zusammengestellt zu sein. Solche Zusammenstellungen kannten auch schon die Römer unter dem Namen Census s. Tabulae censuales de agrorum finibus publica auctoritate per agrimensores s. finitores confectae. Verschieden davon sind die Zinsheberegister, tabellarische Verzeichnisse, welche über die Namen der

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Wimpelschlagen:
Das übermütige Zerstören eines Ameisenhaufens durch Hirsche (mit ihrem Geweih).
wohlfeil:
Wohlfeil ist ein alter Ausdruck für: preiswert, preiswürdig.

(Heute meist nur noch dichterisch gebraucht).

Beispiel: 'Etwas wohlfeil bieten'.